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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Six Bee B4U GmbH - Fassung vom 17.12.2024

1.Begriffsbestimmungen

6B              Six Bee B4U GmbH

ABGB         Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

AGB           Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B           Regelungen für Unternehmer

B2C           Regelungen für Verbraucher

etc             et cetera

GWL          Gewährleistung iSd. §922ff ABGB

iSd.            im Sinne des

Käufer       darunter fallen jegliche Vertragspartner von 6B

PHG           Produkthaftungsgesetz

UGB           Unternehmensgesetzbuch

 

2.Geltung der AGB

2.1.1.Es gelten die AGB von 6B, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Im Zweifel sind die aktuellen AGB von 6B anzuwenden. Die Fassung der AGB richtet sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses.

3.Preis (Kaufpreis, Werklohn)

3.1.Kaufpreis

3.1.1.6B ist berechtigt, ihre Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart.

3.1.2.B2C: Alle angegebenen Preise verstehen sich brutto (inklusive Umsatzsteuer).

3.1.3.B2B: Alle angegebenen Preise verstehen sich netto (exklusive Umsatzsteuer). Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

3.2.Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

3.2.1.Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.

3.2.2.6B ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

3.2.3.Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei Vertragsabschluss. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung anerkannt.

3.2.4.Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. B2C: Die Anweisung des Betrages am Fälligkeitstag ist als rechtzeitig anzusehen.

3.2.5.B2B: Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.

3.3.Eigentumsvorbehalt

3.3.1.Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (Kaufpreises, sonstige Kosten, Spesen, etc.) Eigentum von 6B.

3.3.2.Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist nur zulässig, wenn 6B der Veräußerung schriftlich zustimmt. Im Falle der Zustimmung von 6B gilt die Kaufpreisforderung als an 6B abgetreten. 6B ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

3.3.3.Im Falle des Verzuges ist 6B berechtigt, sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, außer, dies wird ausdrücklich von 6B erklärt.

4.Transport/ Versand

4.1.Lieferort

4.1.1.Lieferort ist die vom Käufer angegebene Lieferadresse.

4.2.Kosten- und Gefahrtragung

4.2.1.B2C: Die Kosten des Transports der Ware trägt der Käufer, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für Verbraucher geht das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware jedoch erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder eine von diesem bestimmte empfangsbereite Person über (§ 7b KSchG). Dies gilt auch, wenn der Transport durch den Verkäufer organisiert wird.

4.2.2.B2B: Die Kosten sowie das Risiko des Transports der Ware gehen vollständig zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Risiko geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, den Spediteur oder eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person oder Institution auf den Käufer über.

4.2.3.Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden zu prüfen und uns oder das beauftragte Transportunternehmen über festgestellte Schäden unverzüglich schriftlich zu informieren, um etwaige Ansprüche geltend machen zu können.

4.2.4.Sollte der Käufer spezielle Anforderungen an den Transport haben (z. B. besondere Verpackungen, Eilzustellungen oder bestimmte Transportwege), sind diese vorab schriftlich mit uns zu vereinbaren. Die hieraus entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer.

4.3.Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

4.3.1.Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

4.4.Annahmeverzug

4.4.1.Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, ist 6B berechtigt, die Ware bei 6B einzulagern, wofür 6B eine Lagergebühr pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen. Die Höhe des in Rechnung zu stellenden Betrages ergibt sich aus dem Kauf-/ Liefervertrag. Sollte keine Regelung getroffen worden sein, werden pauschal EUR 300,-- pro angefangenen Kalendertag verrechnet.

4.5.Zahlungsverzug

4.5.1.Unternehmer (B2B): Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu berechnen.

4.5.2.Verbraucher (B2C): Im Falle des Zahlungsverzugs eines Verbrauchers werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr gemäß den Bestimmungen des ABGB verrechnet.

4.5.3.Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, bei Zahlungsverzug Mahnspesen und weitere notwendige Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.

5.Haftung und GWL

5.1.GWL nach § 922

5.1.1.Es gelten die § 922ff ABGB.

5.1.2.B2B: Der Käufer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

5.1.3.Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Werktagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

5.1.4.B2B: Für beidseitig unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte wird ausdrücklich auf die Bestimmung des § 377 UGB verwiesen.

5.1.5.Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.1.6.B2C: Für Verbraucher gelten die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen.

5.1.7.B2B: Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 1 Jahr ab Lieferung/Leistung.

5.2.Schadenersatz

5.2.1.Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Der Käufer hat den Beweis zu erbringen, dass 6B schuldhaft gehandelt hat, die Beweislastumkehr wird sohin abbedungen.

5.2.2.Energieeffizienz und Leistungsfähigkeit von Photovoltaik-Anlagen

5.2.3.Die Leistungsfähigkeit der von 6B gelieferten Photovoltaik-Anlagen hängt wesentlich von äußeren Faktoren ab, auf die 6B keinen Einfluss hat. Dazu gehören insbesondere:

a)Die Sonneneinstrahlung am Installationsort,

b)Verschattungen durch bauliche oder natürliche Hindernisse,

c)Standortbedingungen wie Neigung und Ausrichtung der Module,

d)Die regelmäßige Reinigung und Wartung der Anlagen durch den Kunden.

5.2.4.Die von 6B angegebenen Prognosen zur Energieerzeugung basieren auf durchschnittlichen Bedingungen. Abweichungen von diesen Prognosen begründen keine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

6.B2C: Widerrufsrecht

6.1.1.Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

6.1.2.Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.

6.1.3.Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Widerruf mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) an die folgende Adresse richten:

-Six Bee B4U GmbH

-Neutorgasse 13/EG, 1010 Wien, Österreich

-E-Mail: sales@six-bee.com

6.1.4.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts.

6.1.5.Im Falle eines Widerrufs hat 6B alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von 6B angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei 6B eingegangen ist.

6.1.6.Für diese Rückzahlung verwendet 6B dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6.1.7.6B kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

6.1.8.Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Widerruf erklärt hat, zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.

7.Datenschutz

7.1.Datenschutz und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

7.1.1.Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden ist uns ein besonderes Anliegen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).

7.2.Erhebung und Nutzung der Daten

7.2.1.Die von Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten) werden von 6B ausschließlich zur Vertragsabwicklung, für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und zu Kommunikationszwecken im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verwendet. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, außer dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich (z. B. Weitergabe an Transportunternehmen).

7.3.Speicherfristen

7.3.1.Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung des Vertrags notwendig ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

7.4.Betroffenenrechte

7.4.1.Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht. Die Rechte können jederzeit schriftlich an die folgende Adresse ausgeübt werden:

Six Bee B4U GmbH, Neutorgasse 13/EG, 1010 Wien, Österreich, E-Mail: sales@six-bee.com

7.5.Widerruf der Einwilligung

7.5.1.Eine erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

8.Schlussbestimmungen

8.1.Aufrechnung

8.1.1.B2B: Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

8.2.Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

8.2.1.Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

8.3.Salvatorische Klausel

8.3.1.Sollten eine oder mehrere in diesen AGB enthaltene Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, oder ihre Wirkung durch spätere Umstände verlieren, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die AGB durch eine wirksame Bestimmung zu ergänzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Dasselbe gilt analog für Lücken dieser AGB.

8.4.Formvorschriften

8.4.1.Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. Auf dieses Formerfordernis kann im Einzelfall nur durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

8.4.2.An 6B gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

8.5.Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

8.5.1.Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Bilder und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum von 6B. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von 6B.

8.5.2.Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von 6B zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

8.5.3.Der Käufer verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

8.6.Elektronische Rechnungslegung

8.6.1.Der Käufer ist damit einverstanden, dass Rechnungen auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

8.7.Rechtswahl

8.7.1.Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

8.8.Gerichtsstandvereinbarung

8.8.1.B2B: Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. 6B hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

8.8.2.B2C: Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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